ACHTUNG
diesen Service können nur Wahlsburger Bürger nutzen!
Sie können mit diesem Formular eine Lohnsteuerkarte (Erstausstellung), eine Ersatzlohnsteuerkarte oder eine weitere Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse 6) beantragen.
Beachten Sie bitte, dass Sie am 20.09. des Vorjahres Ihren Hauptwohnsitz in Wahlsburg hatten, denn nur dann ist die Gemeinde Wahlsburg zuständig für die Ausstellung.
Für den Fall, dass Sie eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen möchten, beachten Sie bitte folgendes:
Die Ausstellung kostet 2,50 EUR.
Sollte Ihre Originalkarte sich wieder anfinden, sind Sie verpflichtet, diese bei der Gemeinde abzugeben.
Das Finanzamt erhält automatisch eine Mitteilung über die Ersatzlohnsteuerkarte und wird daher die Originalkarte nicht mehr anerkennen.